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SHS - Sporthochseeschifferschein

Der Sporthochseeschifferschein gilt weltweit. In der weltweiten gewerblichen Sportschifffahrt, zum Beispiel zum Führen von Ausbildungs- bzw. Charteryachten auf hoher See, ist der Sporthochseeschifferschein amtlich vorgeschrieben. Der Sporthochseeschifferschein ist auch ein amtlicher Sachkundenachweis gegenüber Versicherern und Vercharterern.


Prüfungsvoraussetzungen:

Prüfungsvoraussetzungen sind der Sportseeschifferschein und zusätzlich 1.000 auf See zurückgelegte Seemeilen, von denen 500 sm spätestens zur Prüfung nachgewiesen werden müssen. Sobald die restlichen 500 sm nachgereicht werden, wird der Sporthochseeschifferschein ausgestellt.

Die Prüfung zum Sporthochseeschifferschein besteht aus einer viereinhalbstündigen schriftlichen und einer je nach erreichter Punktzahl eventuellen mündlichen Prüfung. Davon entfallen 3 Stunden auf die astronomische, terrestrische und elektronische Navigation, 1 Stunde auf das Schiffahrtsrecht und 1/2 Stunde auf die erweiterte Wetterkunde. Es wird keine weitere praktische Prüfung verlangt.



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